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Rechtsanwalt

Erbrecht

Es kommt nicht selten vor, dass in Verlassenschaftsverfahren Unstimmigkeiten auftreten und verbleiben. Gründe dafür können unter anderem fehlerhafte oder interpretationsbedürftige Testamente sein, die unrichtig ausgelegt wurden, oder erfolgte Schenkungen nicht berücksichtigt oder bekanntgegeben wurden, wodurch sich beispielsweise die Pflichtteilsansprüche anderer Pflichtteilsberechtigter verkürzen. Ich kenne die rechtlichen Möglichkeiten, um dies zu verhindern.

Neben der Errichtung eines Testaments vertrete ich Sie im Verlassenschaftsverfahren, beim Notar wie auch vor Gericht, um für Ihre Rechte einzutreten.