Regelmäßig wird in Strafsachen rechtsanwaltliche Hilfe erst kurz vor der Hauptverhandlung in Anspruch genommen. Dies kann aus mehreren Gründen eine erfolgsversprechende Verteidigung erheblich erschweren. Die Verteidigungsstrategie sollte bereits im Ermittlungsverfahren besprochen und Verteidigungsrechte zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Kontaktieren Sie mich daher rechtzeitig, sobald Sie von der Polizei oder Verwaltungsbehörde kontaktiert werden.
Wenn eine Verwaltungsstrafe im Raum steht oder die Entziehung Ihrer Lenkberechtigung droht, kläre ich Sie umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
Dabei vertrete ich Ihre Interessen vor den zuständigen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, insbesondere wenn es um die Entziehung Ihrer Lenkberechtigung geht.