Solche Streitigkeiten entstehen häufig, weil der Kaufgegenstand (Immobilie, Kraftfahrzeug, etc.) nicht dem vertraglich Vereinbarten entspricht oder vertraglich übernommene Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt wurden. So kommt es zum Beispiel bei Verkäufen von Autos unter Privaten regelmäßig vor, dass auch der Verkäufer den tatsächlichen Zustand nicht kannte, was unter anderem aufgrund der Bestimmungen des Irrtumsrechts in der Regel zu seinen Lasten geht.
Es gilt dabei im Einzelfall abzuwägen, welches Rechtsinstitut (Vertragsanpassung, Kaufpreisminderung, Anfechtung des Vertrages samt Rückabwicklung Zug-um-Zug) im konkreten Fall zu wählen ist bzw. wie richtig zu reagieren ist, wenn die Gegenseite Ansprüche aus dem Vertrag geltend macht bzw. am Vertrag nicht mehr festhalten will. Ich kläre Sie diesbezüglich umfassend auf und leite für Sie die geeigneten rechtlichen Schritte ein.