Ich kläre Sie umfassend über Ihre Ansprüche bei Verkehrs- und Sportunfällen (zum Beispiel Skiunfall) auf und setze diese für Sie durch. Beispielsweise sind im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Mietwagenkosten in den seltensten Fällen zu ersetzen; Reparaturkosten grundsätzlich nur bei tatsächlicher Reparaturabsicht und sofern kein Totalschaden vorliegt. Bei Unfällen auf Skipisten sind unter anderem die FIS-Regeln zu beachten.